Was ist Auftragsverarbeitung (AV) und wer muss einen AV-Vertrag abschließen?

Einzelne Kulturschaffende, die sich in der CultureBase registriert haben und dabei den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben, um sich als Künstler im Netzwerk zu präsentieren, müssen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Kulturserver abschließen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit ihren personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes gemäß den Nutzungsbedingungen umgehen.

Mit kulturellen Einrichtungen, die selbst personenbezogene Daten verarbeiten und die Verarbeitung an uns weitergereicht haben, schließen wir Auftragsverarbeitungsverträge ab.

Hier Links zum Thema:

datenschutzbeauftragter-info.de/wann-brauche-ich-einen-auftragsverarbeitungsvertrag-avve-recht24.de/artikel/datenschutz/10580-auftragsdatenverarbeitung-adv-datenschutz

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