Impressumspflicht

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FÜR WELCHE WEBSITEN GILT DAS GESETZ?

Die Impressumspflicht wird im Telemediengesetz (TMG), § 5 Allgemeine Informationspflichten beschrieben. Es gilt für "geschäftsmäßige Seiten". Da nicht genau definiert wird, was "geschäftsmäßig" bedeutet und der Begriff weit auslegbar ist, wird empfohlen, die Vorschrift für alle Seiten gelten zu lassen.

 

WIE MUSS DAS IMPRESSUM PLATZIERT SEIN?

Das Impressum muss für jeden User leicht und unmittelbar erkennbar sein. Daher wird empfohlen, die Begriffe "Impressum" oder "Kontakt" zu verwenden.

Das Impressum muss gut wahrnehmbar aufzufinden sein. Der User darf nicht extra klicken, nicht waagerecht scrollen und nicht bis zur vierten Seite nach unten scrollen müssen. Außerdem sollen Links, die sich in der Nähe des Impressums befinden, nicht verwechselbar benannt werden (z.B. Über uns).

Weiter muss es als Textdatei (nicht etwas als Bilddatei) eingefügt werden und in der Sprache der Website verfasst sein.

 

Quellen:

http://www.impressum-recht.de/impressum-kontakt-angaben.html

https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/183.html

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

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